Fliegen Lernen
Anfängerschulung
Um ein Ultraleicht-Flugzeug fliegen zu dürfen, muss man die theoretische und praktische Flugausbildung absolviert haben und sich der Prüfung zum Erwerb des Luftfahrerschein für UL-Piloten unterzogen haben
Für Bewerber ohne fliegerische Vorkenntnisse gelten folgende Voraussetzungen bzw. Anforderungen:
Mindestalter |
16 Jahre |
Theoretische Ausbildung |
60 Stunden in den Fächern
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
Navigation
Meteorologie
Aerodynamik
Allg. Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechn. Einweisung
Verhalten in besonderen Fällen
Menschliches Leistungsvermögen
Sprechfunk
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Praktische Ausbildung: |
min. 30 Ausbildungsflugstunden
Grundausbildung bis zum ersten Alleinflug
Überlandflugausbildung mit:
Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
Zwei Überlandflüge mit Fluglehrer von min. 200 km mit
Zwischenlandung
Sicherheitsausbildung mit:
Ziellandungen ohne Motorleistung,
Außenlandeübungen mit Fluglehrer,
Einweisung in das Verhalten in Notfällen
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weitere Voraussetzungen:
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fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL (Light Aircraft Pilot Licence)
Personalausweis
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